Fahrten zu ambulanten Behandlungen/ ambulanten Operationen
- Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist in jedem Fall erforderlich
- Eine Durchführung der Fahrten erfolgt erst nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse
- Bei Vorlage eines Befreiungsausweises ist kein Eigenanteil zu zahlen (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Dialysepatienten
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Strahlen-/Chemotherapie
- Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist erforderlich
- Eine Durchführung der Fahrten erfolgt erst nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse
- Je nach Genehmigung der Krankenkasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder eine grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis)
Fahrten zur stationären Aufnahme bzw. vor- oder nachstationäre Behandlung
- Verordnung einer Krankenbeförderung ist erforderlich
- Es bedarf keiner vorherigen Genehmigung der Krankenkasse. Ausnahme Fahrten zur Reha/Kur bzw. ab einer Fahrstrecke von mehr als 120 km
- Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils bzw. Vorlage des Befreiungsausweises
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften
- Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
- Es ist kein Eigenteil zu zahlen