Online Bewerbung
Taxifahrer/in Teil-oder Vollzeit:
- Freundliches und hilfsbereites Auftreten
- Serviceorientierung
- Führerschein Klasse B
- Personenbeförderungsschein
(der Schein kann im Rahmen eines Ausbildungsvorschusses vom Unternehmen vorfinanziert werden)
-
- Der Personenbeförderungsschein wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des jeweiligen Wohnorts des/der Taxifahreranwärters/in beantragt.
- Voraussetzungen für die Erteilung des Personenbeförderungsscheins:
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Nachweis des Besitzes einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren oder von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
- Nachweis der geistigen und körperlichen Geeignetheit sowie Nachweis bestimmter Anforderungen an das Sehvermögen und an die Gesundheit -> Fahreignungsgutachten (DEKRA Begutachtungsstelle für Fahreignung „BfF“).
- Nachweis entsprechender Sorgfalt und Zuverlässigkeit, insbes. im Straßenverkehr. Dazu sind der Verkehrsbehörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorzulegen.
- Nachweis der Ortskenntnis für den Pflichtfahrbereich, in dem der Taxifahrer seinen Beruf ausüben möchte = Ortskundeprüfung, abzulegen beim: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Dezernat III Straßenverkehrsamt/Fahrerlaubnisbehörde Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt)
Der Personenbeförderungsschein kann maximal auf eine Dauer von 5 Jahren ausgestellt werden. Danach prüft die zuständige Verwaltungsbehörde, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung der Fahrerlaubnis noch vorliegen und verlängert sie im positiven Fall – ebenfalls um maximal 5 Jahre. Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres muss sich der Inhaber oder Anwärter auf einen Personenbeförderungsschein einer besonderen Eignungsprüfung unterziehen, dieser Nachweis kann auf Basis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erbracht werden.
Sie sind bereits im Ruhestand und möchten nebenbei etwas arbeiten und dazuverdienen?
Kein Problem – wir freuen uns über Ihre Bewerbung!
(der Schein kann im Rahmen eines Ausbildungsvorschusses vom Unternehmen vorfinanziert werden)
- Der Personenbeförderungsschein wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des jeweiligen Wohnorts des/der Taxifahreranwärters/in beantragt.
- Voraussetzungen für die Erteilung des Personenbeförderungsscheins:
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Nachweis des Besitzes einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren oder von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
- Nachweis der geistigen und körperlichen Geeignetheit sowie Nachweis bestimmter Anforderungen an das Sehvermögen und an die Gesundheit -> Fahreignungsgutachten (DEKRA Begutachtungsstelle für Fahreignung „BfF“).
- Nachweis entsprechender Sorgfalt und Zuverlässigkeit, insbes. im Straßenverkehr. Dazu sind der Verkehrsbehörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorzulegen.
- Nachweis der Ortskenntnis für den Pflichtfahrbereich, in dem der Taxifahrer seinen Beruf ausüben möchte = Ortskundeprüfung, abzulegen beim: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Dezernat III Straßenverkehrsamt/Fahrerlaubnisbehörde Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt)
Kein Problem – wir freuen uns über Ihre Bewerbung!