Privatkunden

girocard-logoKEIN BARGELD DABEI?
KEIN PROBLEM!

In fast all unseren Fahrzeugen können Sie mit Ihrer EC-Karte oder sogar Kreditkarte zahlen. Bitte fragen Sie dazu unsere Mitarbeiter am Telefon.

taxi-eu-app-logo-60Taxibestellung per SmartphoneApp.

Flyer_Fifty_Fifty_Zickzack_2016Fifty-Fifty-Tickets nutzen?
Kein Problem – wir sind dabei!

Am Wochenende von der Disko nach Hause? Don’t drink and drive!

Jugendliche fahren Freitag- und Samstagnacht lieber sicher mit dem Taxi und sparen mit den Fifty-Fifty-Tickets auch noch bares Geld!

Neben Taxifahrten bieten wir außerdem folgende Fahrdienstleistungen an:

  • Krankenfahrten sitzend aller Art und aller Kassen (bspw. Dialysefahrten, Fahrten zu Strahlen- oder Chemotherapie, Kurfahrten); Details unten
  • Kurierfahrten
  • deutschlandweiter Flughafentransfer zum Festpreis
  • Einkaufs- und Urlaubsfahrten nach Ihren Wünschen
  • Kleinbusse bis 8 Personen
  • VIP-Fahrten & Chauffeurdienst für besondere Gäste und Anlässe (bspw. Hochzeitsfahrten) mit einer neuen Mercedes-Benz S-Klasse

Wichtig zu wissen für Krankenfahrten:

Fahrten zu ambulanten Behandlungen/ ambulanten Operationen

  • Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist in jedem Fall erforderlich
  • Eine Durchführung der Fahrten erfolgt erst nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse
  • Bei Vorlage eines Befreiungsausweises ist kein Eigenanteil zu zahlen (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)

Dialysepatienten

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)

Strahlen-/Chemotherapie

  • Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist erforderlich
  • Eine Durchführung der Fahrten erfolgt erst nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse
  • Je nach Genehmigung der Krankenkasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder eine grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis)

Fahrten zur stationären Aufnahme bzw. vor- oder nachstationäre Behandlung

  • Verordnung einer Krankenbeförderung ist erforderlich
  • Es bedarf keiner vorherigen Genehmigung der Krankenkasse. Ausnahme Fahrten zur Reha/Kur bzw. ab einer Fahrstrecke von mehr als 120 km
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils bzw. Vorlage des Befreiungsausweises

Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften

  • Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
  • Es ist kein Eigenteil zu zahlen